§ 44 NÖ MSG (weggefallen)

NÖ Mindestsicherungsgesetz (NÖ MSG)

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. September 2010 in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Sie treten jedoch frühestens gemeinsam mit diesem Gesetz in Kraft.

(3) Der den § 13a betreffende Eintrag im Inhaltsverzeichnis, § 6 Abs. 2a Z 2 bis Z 4 und Abs. 2b, § 8 Abs. 2a, § 9 Abs.1 Z 5 und Z 6 und Abs. 3, § 13a, § 18 Abs. 2 Z 7 und § 24 Abs. 1 in der Fassung des Landesgesetzes, LGBl. Nr. 71/2015§ 44 NÖ treten mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in KraftMSG seit 31.12.2019 weggefallen.

(4) § 23 Abs. 2 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 96/2015 tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.

(5) Der die §§ 7b bis 7d, 11a, 11b und 26a betreffende Eintrag im Inhaltsverzeichnis, § 7 Abs. 4 bis 9, § 7a Abs. 2 und 3, §§ 7b bis 7d, § 10 Abs. 1 und 4, § 11 Abs. 1, §§ 11a und 11b, § 13a Abs. 1,§ 15 Abs. 3 bis 5, § 23 Abs. 2, § 18 Abs. 2a, § 25 Abs. 1, § 26a sowie die Anlage A in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 103/2016 treten am 1. Jänner 2017 in Kraft.

(6) § 31 Abs. 2 und § 43 Abs. 6 bis 13 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 63/2017 treten am 1. Jänner 2018 in Kraft. Der den § 40 betreffende Eintrag im Inhaltsverzeichnis, § 40 sowie § 43 Abs. 6 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 103/2016 treten mit Ablauf des 31. Dezember 2017 außer Kraft.

(7) Das Inhaltsverzeichnis, § 18 Abs. 1, 2, 6 und 7, die Überschrift des § 41 und § 41 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 treten am 25. Mai 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 4 Abs. 2 Z 8 außer Kraft.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 23.05.2018 bis 31.12.2019
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. September 2010 in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Sie treten jedoch frühestens gemeinsam mit diesem Gesetz in Kraft.

(3) Der den § 13a betreffende Eintrag im Inhaltsverzeichnis, § 6 Abs. 2a Z 2 bis Z 4 und Abs. 2b, § 8 Abs. 2a, § 9 Abs.1 Z 5 und Z 6 und Abs. 3, § 13a, § 18 Abs. 2 Z 7 und § 24 Abs. 1 in der Fassung des Landesgesetzes, LGBl. Nr. 71/2015§ 44 NÖ treten mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in KraftMSG seit 31.12.2019 weggefallen.

(4) § 23 Abs. 2 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 96/2015 tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.

(5) Der die §§ 7b bis 7d, 11a, 11b und 26a betreffende Eintrag im Inhaltsverzeichnis, § 7 Abs. 4 bis 9, § 7a Abs. 2 und 3, §§ 7b bis 7d, § 10 Abs. 1 und 4, § 11 Abs. 1, §§ 11a und 11b, § 13a Abs. 1,§ 15 Abs. 3 bis 5, § 23 Abs. 2, § 18 Abs. 2a, § 25 Abs. 1, § 26a sowie die Anlage A in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 103/2016 treten am 1. Jänner 2017 in Kraft.

(6) § 31 Abs. 2 und § 43 Abs. 6 bis 13 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 63/2017 treten am 1. Jänner 2018 in Kraft. Der den § 40 betreffende Eintrag im Inhaltsverzeichnis, § 40 sowie § 43 Abs. 6 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 103/2016 treten mit Ablauf des 31. Dezember 2017 außer Kraft.

(7) Das Inhaltsverzeichnis, § 18 Abs. 1, 2, 6 und 7, die Überschrift des § 41 und § 41 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 treten am 25. Mai 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 4 Abs. 2 Z 8 außer Kraft.

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