§ 1 NÖ PSchG (weggefallen)

NÖ Pflichtschulgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Dieses Gesetz findet auf die allgemeinbildenden öffentlichen Pflichtschulen (Volksschulen, Neue NÖ Mittelschulen, Hauptschulen, Sonderschulen und Polytechnischen Schulen) und die berufsbildenden öffentlichen Pflichtschulen (Berufsschulen) sowie auf öffentliche Schülerheime Anwendung§ 1 NÖ PSchG seit 31.12.2018 weggefallen. Ausgenommen vom Geltungsbereich dieses Gesetzes sind die land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen, die Bundesberufsschule für Uhrmacher in Karlstein, öffentliche Praxisschulen und öffentliche Übungsschülerheime, die einer öffentlichen Schule zum Zwecke lehrplanmäßig vorgesehener Übungen eingegliedert sind, sowie öffentliche Schülerheime, die ausschließlich oder vorwiegend für Schüler solcher Schulen bestimmt sind.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2018
Dieses Gesetz findet auf die allgemeinbildenden öffentlichen Pflichtschulen (Volksschulen, Neue NÖ Mittelschulen, Hauptschulen, Sonderschulen und Polytechnischen Schulen) und die berufsbildenden öffentlichen Pflichtschulen (Berufsschulen) sowie auf öffentliche Schülerheime Anwendung§ 1 NÖ PSchG seit 31.12.2018 weggefallen. Ausgenommen vom Geltungsbereich dieses Gesetzes sind die land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen, die Bundesberufsschule für Uhrmacher in Karlstein, öffentliche Praxisschulen und öffentliche Übungsschülerheime, die einer öffentlichen Schule zum Zwecke lehrplanmäßig vorgesehener Übungen eingegliedert sind, sowie öffentliche Schülerheime, die ausschließlich oder vorwiegend für Schüler solcher Schulen bestimmt sind.

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