§ 7 NÖ PSchG (weggefallen)

NÖ Pflichtschulgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Das NÖ Landesbediensteten-Schutzgesetz – LSG, LGBl§ 7 NÖ PSchG seit 31.12.2018 weggefallen. 2015, ist sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, dass als Dienststellen die Pflichtschulen und als Bedienstete die in einem öffentlich-rechtlichen oder durch Vertrag begründeten Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich stehenden Lehrer für Pflichtschulen anzusehen und Vorkehrungen im Rahmen der Schulerhaltung vom gesetzlichen Schulerhalter zu treffen sind. Die im § 18 LSG vorgesehene Überprüfung obliegt dem Bürgermeister bzw. dem Verbandsobmann.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2018
Das NÖ Landesbediensteten-Schutzgesetz – LSG, LGBl§ 7 NÖ PSchG seit 31.12.2018 weggefallen. 2015, ist sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, dass als Dienststellen die Pflichtschulen und als Bedienstete die in einem öffentlich-rechtlichen oder durch Vertrag begründeten Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich stehenden Lehrer für Pflichtschulen anzusehen und Vorkehrungen im Rahmen der Schulerhaltung vom gesetzlichen Schulerhalter zu treffen sind. Die im § 18 LSG vorgesehene Überprüfung obliegt dem Bürgermeister bzw. dem Verbandsobmann.

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