§ 35 NÖ PSchG (weggefallen)

NÖ Pflichtschulgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Polytechnische Schulen haben unter Bedachtnahme auf eine für die Schulführung erforderliche Mindestzahl von 30 Schülern in solcher Zahl und an solchen Orten zu bestehen, dass alle schulpflichtigen Kinder im 9§ 35 NÖ PSchG seit 31.12.2018 weggefallen. Jahr ihrer allgemeinen Schulpflicht, soweit sie diese nicht anderweitig erfüllen, bei einem ihnen zumutbaren Schulweg die Polytechnische Schule besuchen können.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2018
Polytechnische Schulen haben unter Bedachtnahme auf eine für die Schulführung erforderliche Mindestzahl von 30 Schülern in solcher Zahl und an solchen Orten zu bestehen, dass alle schulpflichtigen Kinder im 9§ 35 NÖ PSchG seit 31.12.2018 weggefallen. Jahr ihrer allgemeinen Schulpflicht, soweit sie diese nicht anderweitig erfüllen, bei einem ihnen zumutbaren Schulweg die Polytechnische Schule besuchen können.

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