§ 18 NÖ PSV (weggefallen)

NÖ Pflanzenschutzverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.02.2021 bis 31.12.9999
Bei der Anordnung von Pflanzenschutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses ist auf die von der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH erstellten fachlichen Richtlinien Bedacht zu nehmen§ 18 NÖ PSV seit 10.02.2021 weggefallen.

Stand vor dem 10.02.2021

In Kraft vom 01.01.2015 bis 10.02.2021
Bei der Anordnung von Pflanzenschutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses ist auf die von der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH erstellten fachlichen Richtlinien Bedacht zu nehmen§ 18 NÖ PSV seit 10.02.2021 weggefallen.

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