§ 36 NÖ PSV (weggefallen)

NÖ Pflanzenschutzverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.02.2021 bis 31.12.9999
Die Bestimmungen dieses Hauptstückes dienen dazu, Maßnahmen gegen das Auftreten der beiden Nelkenwicklerarten Cacoecimorpha pronubana HBN (Mittelmeer-Nelkenwickler) und Epichoristodes acerbella (WALK§ 36 NÖ PSV seit 10.02.2021 weggefallen.) DIAK (Südafrikanischer Nelkenwickler) vorzuschreiben, die zur

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Feststellung des Auftretens dieser Schadorganismen,

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Verhinderung ihres Auftretens und ihrer Ausbreitung und

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Bekämpfung bei Feststellung eines Befalls dienen.

Stand vor dem 10.02.2021

In Kraft vom 01.01.2015 bis 10.02.2021
Die Bestimmungen dieses Hauptstückes dienen dazu, Maßnahmen gegen das Auftreten der beiden Nelkenwicklerarten Cacoecimorpha pronubana HBN (Mittelmeer-Nelkenwickler) und Epichoristodes acerbella (WALK§ 36 NÖ PSV seit 10.02.2021 weggefallen.) DIAK (Südafrikanischer Nelkenwickler) vorzuschreiben, die zur

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Feststellung des Auftretens dieser Schadorganismen,

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Verhinderung ihres Auftretens und ihrer Ausbreitung und

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Bekämpfung bei Feststellung eines Befalls dienen.

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