§ 64 NÖ PSV (weggefallen)

NÖ Pflanzenschutzverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.02.2021 bis 31.12.9999
(1) Zweck der Bestimmungen dieses Hauptstückes ist es, Maßnahmen gegen das Auftreten und die Verbreitung von Diabrotica virgifera le Conte, dem Maiswurzelbohrer, festzusetzen§ 64 NÖ PSV seit 10.02.2021 weggefallen.

(2) Diese Maßnahmen betreffen Pflanzen der Gattung Mais (Zea mays L.), im folgenden Wirtspflanzen genannt.

Stand vor dem 10.02.2021

In Kraft vom 01.01.2015 bis 10.02.2021
(1) Zweck der Bestimmungen dieses Hauptstückes ist es, Maßnahmen gegen das Auftreten und die Verbreitung von Diabrotica virgifera le Conte, dem Maiswurzelbohrer, festzusetzen§ 64 NÖ PSV seit 10.02.2021 weggefallen.

(2) Diese Maßnahmen betreffen Pflanzen der Gattung Mais (Zea mays L.), im folgenden Wirtspflanzen genannt.

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