§ 19 NÖ PHV

NÖ Pflegeheim Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.12.2022 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung tritt an dem Monatsersten in Kraft, welcher der Kundmachung folgt.

(2) § 13 Abs. 4 und Anlage 1 in der Fassung der Verordnung LGBI. Nr. 76/2021 treten am 1. Jänner 2022 in Kraft.

Stand vor dem 03.12.2022

In Kraft vom 03.12.2021 bis 03.12.2022
(1) Diese Verordnung tritt an dem Monatsersten in Kraft, welcher der Kundmachung folgt.

(2) § 13 Abs. 4 und Anlage 1 in der Fassung der Verordnung LGBI. Nr. 76/2021 treten am 1. Jänner 2022 in Kraft.

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