§ 59 NÖ IEVG (weggefallen)

NÖ Initiativ-, Einspruchs- und Volksbefragungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2018 bis 31.12.9999
Wenn in diesem Hauptstück die Wählerevidenz genannt wird, ist darunter die Bundeswählerevidenz sowie die Landes-Wählerevidenz und die Gemeinde-Wählerevidenz im Sinne des NÖ Landesbürgerevidenzengesetzes, LGBl§ 59 NÖ IEVG seit 31.07.2018 weggefallen. 0050, zu verstehen.

Stand vor dem 31.07.2018

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.07.2018
Wenn in diesem Hauptstück die Wählerevidenz genannt wird, ist darunter die Bundeswählerevidenz sowie die Landes-Wählerevidenz und die Gemeinde-Wählerevidenz im Sinne des NÖ Landesbürgerevidenzengesetzes, LGBl§ 59 NÖ IEVG seit 31.07.2018 weggefallen. 0050, zu verstehen.

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