§ 82 NÖ IEVG (weggefallen)

NÖ Initiativ-, Einspruchs- und Volksbefragungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2018 bis 31.12.9999
Den Gemeinden wird vom Land Niederösterreich für jeden Stimmberechtigten, welcher in den abgeschlossenen Stimmlisten der Gemeinde aufscheint, ein Pauschalbetrag von 0,55 Euro, ersetzt§ 82 NÖ IEVG seit 31.07.2018 weggefallen. Der Kostenersatz wird vom Land nach Abschluss des Verfahrens an jede Gemeinde angewiesen.

Stand vor dem 31.07.2018

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.07.2018
Den Gemeinden wird vom Land Niederösterreich für jeden Stimmberechtigten, welcher in den abgeschlossenen Stimmlisten der Gemeinde aufscheint, ein Pauschalbetrag von 0,55 Euro, ersetzt§ 82 NÖ IEVG seit 31.07.2018 weggefallen. Der Kostenersatz wird vom Land nach Abschluss des Verfahrens an jede Gemeinde angewiesen.

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