NÖ Öffnungszeitenverordnung 2003 (NÖ ÖV 2003) Fundstelle

NÖ Öffnungszeitenverordnung 2003

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.12.2020 bis 31.12.9999

NÖ Öffnungszeitenverordnung 2003
StF: LGBl. 7010/1-0LGBl. 7010/1-1

Änderung

LGBl. 7010/1-1LGBl. 7010/1-2

LGBl. 7010/1-2LGBl. Nr. 100/2020

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landeshauptmann von Niederösterreich hat am 7. September 2012 aufgrund des § 4a und 5 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, in der Fassung BGBl. I Nr. 62/2007, verordnet:

Stand vor dem 11.12.2020

In Kraft vom 01.01.2015 bis 11.12.2020

NÖ Öffnungszeitenverordnung 2003
StF: LGBl. 7010/1-0LGBl. 7010/1-1

Änderung

LGBl. 7010/1-1LGBl. 7010/1-2

LGBl. 7010/1-2LGBl. Nr. 100/2020

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landeshauptmann von Niederösterreich hat am 7. September 2012 aufgrund des § 4a und 5 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, in der Fassung BGBl. I Nr. 62/2007, verordnet:

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