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NÖ Öffnungszeitenverordnung 2003StF: LGBl. 7010/1-0LGBl. 7010/1-1
Änderung
LGBl. 7010/1-2LGBl. Nr. 100/2020
Der Landeshauptmann von Niederösterreich hat am 7. September 2012 aufgrund des § 4a und 5 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, in der Fassung BGBl. I Nr. 62/2007, verordnet:
NÖ Öffnungszeitenverordnung 2003StF: LGBl. 7010/1-0LGBl. 7010/1-1
Änderung
LGBl. 7010/1-2LGBl. Nr. 100/2020
Der Landeshauptmann von Niederösterreich hat am 7. September 2012 aufgrund des § 4a und 5 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, in der Fassung BGBl. I Nr. 62/2007, verordnet: