§ 21 NÖ TB

NÖ Taxi-Betriebsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2022 bis 31.12.9999

An Kraftfahrzeugen,Diese Verordnung wurde als technische Vorschrift nach der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die im Rahmen des Hotelwagen-Gewerbes eingesetzt werden, muß hinten am Fahrzeug eine grüne quadratische Tafel, Klebefolie oder Aufschrift von 150 mm Seitenlänge mit einer 10 mm breiten Umrandung angebracht sein, die inDienste der Mitte mit einer Höhe von 75 mm in schwarzer Schrift folgenden Buchstaben zeigtInformationsgesellschaft, ABl. Nr. L 241 vom 17. September 2015, S. 1, der Kommission mitgeteilt:

“G” für Personenkraftwagen im Gästewagen-Gewerbe.

Mitteilung 2021/697/A (Ablauf der Stillhaltefrist: 7. Februar 2022)

Stand vor dem 28.02.2022

In Kraft vom 01.01.2015 bis 28.02.2022

An Kraftfahrzeugen,Diese Verordnung wurde als technische Vorschrift nach der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die im Rahmen des Hotelwagen-Gewerbes eingesetzt werden, muß hinten am Fahrzeug eine grüne quadratische Tafel, Klebefolie oder Aufschrift von 150 mm Seitenlänge mit einer 10 mm breiten Umrandung angebracht sein, die inDienste der Mitte mit einer Höhe von 75 mm in schwarzer Schrift folgenden Buchstaben zeigtInformationsgesellschaft, ABl. Nr. L 241 vom 17. September 2015, S. 1, der Kommission mitgeteilt:

“G” für Personenkraftwagen im Gästewagen-Gewerbe.

Mitteilung 2021/697/A (Ablauf der Stillhaltefrist: 7. Februar 2022)

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