§ 3 NÖ LFW GK-VO (weggefallen)

Grenzwerte für Arbeitsstoffe und über krebserzeugende Arbeitsstoffe in der Land- und Forstwirtschaft

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.09.2020 bis 31.12.9999
(1) Als TRK§ 3 NÖ LFW GK-Werte im Sinne des § 78s AbsVO seit 02.09.2020 weggefallen. 2 der NÖ LAO werden die in Anhang I (Stoffliste mit MAK-Werten und TRK-Werten) angeführten Werte festgelegt.

(2) § 3 Abs. 2 der Grenzwerteverordnung 2018 gilt sinngemäß.

Stand vor dem 02.09.2020

In Kraft vom 18.10.2018 bis 02.09.2020
(1) Als TRK§ 3 NÖ LFW GK-Werte im Sinne des § 78s AbsVO seit 02.09.2020 weggefallen. 2 der NÖ LAO werden die in Anhang I (Stoffliste mit MAK-Werten und TRK-Werten) angeführten Werte festgelegt.

(2) § 3 Abs. 2 der Grenzwerteverordnung 2018 gilt sinngemäß.

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