§ 5 NÖ LFW GK-VO (weggefallen)

Grenzwerte für Arbeitsstoffe und über krebserzeugende Arbeitsstoffe in der Land- und Forstwirtschaft

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.09.2020 bis 31.12.9999
Treten in der Luft am Arbeitsplatz Schwebstoffe auf, die außer der Eigenschaft “biologisch inert” keine anderen gesundheitsgefährdenden Eigenschaften im Sinne des § 78n Abs§ 5 NÖ LFW GK-VO seit 02.09.2020 weggefallen. 5 der NÖ LAO aufweisen, gelten die MAK-Werte gemäß § 5 Abs. 2 und 3 der Grenzwerteverordnung 2018 sinngemäß.

Stand vor dem 02.09.2020

In Kraft vom 18.10.2018 bis 02.09.2020
Treten in der Luft am Arbeitsplatz Schwebstoffe auf, die außer der Eigenschaft “biologisch inert” keine anderen gesundheitsgefährdenden Eigenschaften im Sinne des § 78n Abs§ 5 NÖ LFW GK-VO seit 02.09.2020 weggefallen. 5 der NÖ LAO aufweisen, gelten die MAK-Werte gemäß § 5 Abs. 2 und 3 der Grenzwerteverordnung 2018 sinngemäß.

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