§ 14 NÖ PKGV 2014

NÖ Pflegekindergeld-Verordnung 2014

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2023 bis 31.12.9999

(1) Diese Verordnung tritt am 1Sämtliche wechselseitigen Ansprüche verjähren binnen 3 Jahren ab Entstehung des Anspruchs. Juni 2014 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung trittFür die NÖ Pflegebeitragsverordnung, LGBl. 9270/1, außer Kraft.

(3) § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 inWahrung der FassungFrist gelten sinngemäß die Regeln über die Unterbrechung der Verordnung, Verjährung (LGBl. Nr. 6/2016§ 1497 ABGB treten am 1. Jänner 2016 in Kraft).

(4) § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, § 4, § 8, § 10, § 11 Abs. 1 und 2, § 12 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 in der Fassung der Verordnung, LGBl. Nr. 79/2016, treten am 1. Jänner 2017 in Kraft.

(5) § 1 Abs. 1 und Abs. 2, § 2 Abs. 1 und Abs. 2, § 3 Abs. 3, § 4 und § 5 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung, LGBl. Nr. 74/2018, treten am 1. Jänner 2019 in Kraft.

(6) § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, § 8 Abs. 1 und Abs. 2 in der Fassung der Verordnung, LGBl. Nr. 91/2019, treten am 1. Jänner 2020 in Kraft.

(7) § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung, LGBl. Nr. 83/2020, treten am 1. Jänner 2021 in Kraft.

(8) § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung, LGBl. Nr. 91/2021, treten am 1. Jänner 2022 in Kraft.

Stand vor dem 31.12.2022

In Kraft vom 23.12.2021 bis 31.12.2022

(1) Diese Verordnung tritt am 1Sämtliche wechselseitigen Ansprüche verjähren binnen 3 Jahren ab Entstehung des Anspruchs. Juni 2014 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung trittFür die NÖ Pflegebeitragsverordnung, LGBl. 9270/1, außer Kraft.

(3) § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 inWahrung der FassungFrist gelten sinngemäß die Regeln über die Unterbrechung der Verordnung, Verjährung (LGBl. Nr. 6/2016§ 1497 ABGB treten am 1. Jänner 2016 in Kraft).

(4) § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, § 4, § 8, § 10, § 11 Abs. 1 und 2, § 12 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 in der Fassung der Verordnung, LGBl. Nr. 79/2016, treten am 1. Jänner 2017 in Kraft.

(5) § 1 Abs. 1 und Abs. 2, § 2 Abs. 1 und Abs. 2, § 3 Abs. 3, § 4 und § 5 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung, LGBl. Nr. 74/2018, treten am 1. Jänner 2019 in Kraft.

(6) § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, § 8 Abs. 1 und Abs. 2 in der Fassung der Verordnung, LGBl. Nr. 91/2019, treten am 1. Jänner 2020 in Kraft.

(7) § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung, LGBl. Nr. 83/2020, treten am 1. Jänner 2021 in Kraft.

(8) § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung, LGBl. Nr. 91/2021, treten am 1. Jänner 2022 in Kraft.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten