NÖ Tuberkulose-Reihenuntersuchungsverordnung (NÖ TR) Fundstelle

NÖ Tuberkulose-Reihenuntersuchungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.09.2021 bis 31.12.9999

NÖ Tuberkulose- Reihenuntersuchungsverordnung
StF: LGBl. 9450/3-0LGBl. Nr. 63/2021

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landeshauptmann von Niederösterreich hat am 6. Dezember 2004 aufgrund des § 23 des Tuberkulosegesetzes, BGBl.Nr. 127/1968 in der Fassung BGBl. I Nr. 65/2002, verordnet:

Stand vor dem 28.09.2021

In Kraft vom 18.12.2004 bis 28.09.2021

NÖ Tuberkulose- Reihenuntersuchungsverordnung
StF: LGBl. 9450/3-0LGBl. Nr. 63/2021

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landeshauptmann von Niederösterreich hat am 6. Dezember 2004 aufgrund des § 23 des Tuberkulosegesetzes, BGBl.Nr. 127/1968 in der Fassung BGBl. I Nr. 65/2002, verordnet:

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