Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
(2) Für Personen gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 und 4, die sich in Erstaufnahmestellen im Sinne des Asylgesetzes 1997 befinden, ist die Untersuchung in den Erstaufnahmestellen durchzuführen (§ 24 Abs. 4 letzter Satz des Asylgesetzes 1997, BGBl. I Nr. 76/1997§ 2 NÖ in der Fassung BGBl. I Nr. 105/2003)TR seit 31.05.2025 weggefallen.
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
(2) Für Personen gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 und 4, die sich in Erstaufnahmestellen im Sinne des Asylgesetzes 1997 befinden, ist die Untersuchung in den Erstaufnahmestellen durchzuführen (§ 24 Abs. 4 letzter Satz des Asylgesetzes 1997, BGBl. I Nr. 76/1997§ 2 NÖ in der Fassung BGBl. I Nr. 105/2003)TR seit 31.05.2025 weggefallen.