§ 8c K-RaumOG (weggefallen)

Kärntner Raumordnungsgesetz - K-ROG

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999
(1) Verweisungen in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen§ 8c K-RaumOG seit 31.12.2021 weggefallen.

(2) Soweit in diesem Gesetz auf die Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates, ABl. Nr. L 197 vom 24.7.2012, S 1, verwiesen wird, ist dies als Verweisung auf die Richtlinie in der Fassung ABl. Nr. L 197 vom 24.7.2012, S 1, zu verstehen.

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 28.04.2016 bis 31.12.2021
(1) Verweisungen in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen§ 8c K-RaumOG seit 31.12.2021 weggefallen.

(2) Soweit in diesem Gesetz auf die Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates, ABl. Nr. L 197 vom 24.7.2012, S 1, verwiesen wird, ist dies als Verweisung auf die Richtlinie in der Fassung ABl. Nr. L 197 vom 24.7.2012, S 1, zu verstehen.

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