§ 1 Wr. ReiG Ziel des Gesetzes

Wiener Reinhaltegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 05.04.2017 bis 31.12.9999

Ziel dieses Gesetzes ist die Freihaltung von Straßen mit öffentlichem Verkehr und, öffentlich zugänglichen Grünflächen sowie öffentlich zugänglichen Wasserflächen von Verunreinigungen.

Stand vor dem 04.04.2017

In Kraft vom 01.02.2008 bis 04.04.2017

Ziel dieses Gesetzes ist die Freihaltung von Straßen mit öffentlichem Verkehr und, öffentlich zugänglichen Grünflächen sowie öffentlich zugänglichen Wasserflächen von Verunreinigungen.

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