§ 2 W-ET 13 GNNLT

Erklärung von Teilen des 13. Wiener Gemeindebezirkes zum Naturschutzgebiet (Naturschutzgebiet Lainzer Tiergarten)

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 08.07.2020 bis 31.12.9999

Zweck der Unterschutzstellung ist die Erhaltung oder Förderung der naturnahen Landschaftsgestalt, des Landschaftshaushaltes, wobei die standortgerechten Pflanzengesellschaften und die streng geschützten und geschützten Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräume besonders zu berücksichtigen sind, der naturnahen Erholung sowie die Erhaltung der historisch bedeutsamen Kulturlandschaft im Bereich des Hermesvilla – Parks. Das Wildtiermanagement soll so durchgeführt werden, dass dieser Schutzzweck erreicht werden kann.

Stand vor dem 07.07.2020

In Kraft vom 29.11.2008 bis 07.07.2020

Zweck der Unterschutzstellung ist die Erhaltung oder Förderung der naturnahen Landschaftsgestalt, des Landschaftshaushaltes, wobei die standortgerechten Pflanzengesellschaften und die streng geschützten und geschützten Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräume besonders zu berücksichtigen sind, der naturnahen Erholung sowie die Erhaltung der historisch bedeutsamen Kulturlandschaft im Bereich des Hermesvilla – Parks. Das Wildtiermanagement soll so durchgeführt werden, dass dieser Schutzzweck erreicht werden kann.

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