§ 11 WrSchG

Wiener Schulgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.09.2018 bis 31.12.9999

(1) Die Hauptschule umfaßt vier Schulstufen (fünfte bis achte Schulstufe).

(2) Die Schüler der Hauptschule sind ohne Berücksichtigung ihrer Leistungsfähigkeit in Klassen zusammenzufassenentfällt; LGBl. Jeder Schulstufe hat eine Klasse zu entsprechen.

(3) Die Schüler jeder Schulstufe sind in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache entsprechend der Einstufung in Leistungsgruppen nach Möglichkeit in Schülergruppen zusammenzufassenfür Wien Nr. Die Zusammenfassung in Schülergruppen kann bei einem gemeinsamen Unterricht von nicht behinderten Kindern und Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf entfallen18/2019 vom 16. April 2019

(4) Zur Ermöglichung eines zeitweise gemeinsamen Unterrichtes von nicht behinderten Kindern und Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf können zeitweise Hauptschulklassen und Sonderschulklassen gemeinsam geführt werden.

(5) Hauptschulen können als ganztägige Hauptschulen geführt werden.

Stand vor dem 02.09.2018

In Kraft vom 01.09.2000 bis 02.09.2018

(1) Die Hauptschule umfaßt vier Schulstufen (fünfte bis achte Schulstufe).

(2) Die Schüler der Hauptschule sind ohne Berücksichtigung ihrer Leistungsfähigkeit in Klassen zusammenzufassenentfällt; LGBl. Jeder Schulstufe hat eine Klasse zu entsprechen.

(3) Die Schüler jeder Schulstufe sind in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache entsprechend der Einstufung in Leistungsgruppen nach Möglichkeit in Schülergruppen zusammenzufassenfür Wien Nr. Die Zusammenfassung in Schülergruppen kann bei einem gemeinsamen Unterricht von nicht behinderten Kindern und Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf entfallen18/2019 vom 16. April 2019

(4) Zur Ermöglichung eines zeitweise gemeinsamen Unterrichtes von nicht behinderten Kindern und Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf können zeitweise Hauptschulklassen und Sonderschulklassen gemeinsam geführt werden.

(5) Hauptschulen können als ganztägige Hauptschulen geführt werden.

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