§ 55 WrSchG

Wiener Schulgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2020 bis 31.12.9999

Die Bestimmungen des I. Abschnittes gelten für die öffentlichen Volks- und Hauptschulen, Neuen Mittelschulen, Sonderschulen und Polytechnischen Schulen.

Stand vor dem 31.08.2020

In Kraft vom 01.09.2012 bis 31.08.2020

Die Bestimmungen des I. Abschnittes gelten für die öffentlichen Volks- und Hauptschulen, Neuen Mittelschulen, Sonderschulen und Polytechnischen Schulen.

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