§ 73 WrSchG

Wiener Schulgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999

Wird gegen ein gemäß § 65 Abs. 1 Z. 1 litentfällt; LGBl. b bestelltes Mitglied (Ersatzmitglied) des Kollegiums des Stadtschulrates für Wien wegen eines Verbrechens die Voruntersuchung eingeleitet oder wird ein Vertreter der LehrerschaftNr. 18/2019 vom Dienst suspendiert, so ruht die Mitgliedschaft (Ersatzmitgliedschaft) bis zum rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens16. April 2019

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.09.1976 bis 31.12.2018

Wird gegen ein gemäß § 65 Abs. 1 Z. 1 litentfällt; LGBl. b bestelltes Mitglied (Ersatzmitglied) des Kollegiums des Stadtschulrates für Wien wegen eines Verbrechens die Voruntersuchung eingeleitet oder wird ein Vertreter der LehrerschaftNr. 18/2019 vom Dienst suspendiert, so ruht die Mitgliedschaft (Ersatzmitgliedschaft) bis zum rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens16. April 2019

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