§ 77 WrSchG

Wiener Schulgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999

(1) Ist der Präsident des Stadtschulratesentfällt; LGBl. für Wien (Amtsführende Präsident) in einer Sitzung des Kollegiums des Stadtschulrates für Wien (Plenarsitzung, Sitzung einer Sektion oder Untersektion) verhindert, den Vorsitz zu führen, so hat auf die Dauer dieser Verhinderung ein Vorsitzender-Stellvertreter die Aufgaben des Vorsitzenden auszuübenNr. Je ein Vorsitzender-Stellvertreter ist für die Plenarsitzungen, für die Sitzungen einer Sektion und für die Sitzungen einer Untersektion zu wählen.

(2) Die Vorsitzenden-Stellvertreter sind auf die Dauer ihrer Mitgliedschaft zum Kollegium des Stadtschulrates für Wien18/2019 vom Kollegium zu wählen16. Zum Vorsitzenden-Stellvertreter für die Sitzung einer Sektion oder einer Untersektion ist nur ein Mitglied mit beschließender Stimme der betreffenden Sektion oder Untersektion wählbar.April 2019

(3) Solange ein Vorsitzender-Stellvertreter den Vorsitz führt, tritt an seine Stelle als stimmberechtigtes Mitglied das Ersatzmitglied.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.09.1976 bis 31.12.2018

(1) Ist der Präsident des Stadtschulratesentfällt; LGBl. für Wien (Amtsführende Präsident) in einer Sitzung des Kollegiums des Stadtschulrates für Wien (Plenarsitzung, Sitzung einer Sektion oder Untersektion) verhindert, den Vorsitz zu führen, so hat auf die Dauer dieser Verhinderung ein Vorsitzender-Stellvertreter die Aufgaben des Vorsitzenden auszuübenNr. Je ein Vorsitzender-Stellvertreter ist für die Plenarsitzungen, für die Sitzungen einer Sektion und für die Sitzungen einer Untersektion zu wählen.

(2) Die Vorsitzenden-Stellvertreter sind auf die Dauer ihrer Mitgliedschaft zum Kollegium des Stadtschulrates für Wien18/2019 vom Kollegium zu wählen16. Zum Vorsitzenden-Stellvertreter für die Sitzung einer Sektion oder einer Untersektion ist nur ein Mitglied mit beschließender Stimme der betreffenden Sektion oder Untersektion wählbar.April 2019

(3) Solange ein Vorsitzender-Stellvertreter den Vorsitz führt, tritt an seine Stelle als stimmberechtigtes Mitglied das Ersatzmitglied.

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