§ 6 Sbg. LZ

Salzburger Landesbediensteten-Zuweisungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.06.2021 bis 31.12.9999

(1) Die §§ 2 Abs 1 bis 4 und 3 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 44/2009 treten mit 1. März 2009 in Kraft.

(2) § 2 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(3) § 3 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 78/2020 tritt mit dem auf dessen Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(4) § 2 Abs 2a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 54/2021 tritt mit 1. November 2021 in Kraft.

Stand vor dem 18.06.2021

In Kraft vom 22.07.2020 bis 18.06.2021

(1) Die §§ 2 Abs 1 bis 4 und 3 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 44/2009 treten mit 1. März 2009 in Kraft.

(2) § 2 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(3) § 3 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 78/2020 tritt mit dem auf dessen Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(4) § 2 Abs 2a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 54/2021 tritt mit 1. November 2021 in Kraft.

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