Verordnung mit der ein Salzburger Krankenanstalten- und Großgeräteplan erlassen wird (Sbg. VKG) Fundstelle (weggefallen)

Verordnung mit der ein Salzburger Krankenanstalten- und Großgeräteplan erlassen wird

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.02.2020 bis 31.12.9999
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 13. November 2007, mit der ein Salzburger Krankenanstalten- und Großgeräteplan erlassen wirdStF: LGBl Nr 87/2007

Änderung

LGBl Nr 1/2009

LGBl Nr 49/2011

LGBl Nr 41/2012

LGBl Nr 77/2014

LGBl Nr 58/2016

LGBl Nr 90/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 des Salzburger Krankenanstaltengesetzes 2000, LGBl Nr 24, in der geltenden Fassung wird verordnet:

(Sbg. VKG) Fundstelle seit 25.02.2020 weggefallen.

Stand vor dem 25.02.2020

In Kraft vom 01.12.2007 bis 25.02.2020
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 13. November 2007, mit der ein Salzburger Krankenanstalten- und Großgeräteplan erlassen wirdStF: LGBl Nr 87/2007

Änderung

LGBl Nr 1/2009

LGBl Nr 49/2011

LGBl Nr 41/2012

LGBl Nr 77/2014

LGBl Nr 58/2016

LGBl Nr 90/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 des Salzburger Krankenanstaltengesetzes 2000, LGBl Nr 24, in der geltenden Fassung wird verordnet:

(Sbg. VKG) Fundstelle seit 25.02.2020 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten