§ 3 Sbg. VKG (weggefallen)

Verordnung mit der ein Salzburger Krankenanstalten- und Großgeräteplan erlassen wird

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.02.2020 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung tritt mit 1§ 3 Sbg. Dezember 2007 in KraftVKG seit 25.02.2020 weggefallen. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 8. November 2004, LGBl Nr 86, mit der ein Teil des Salzburger Krankenanstaltenplans erlassen wird, in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 80/2005 außer Kraft.

(2) § 1 Abs. 1 Z 1 bis 4, 8 und 9 und Abs. 2 sowie § 2 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 1/2009 treten mit 1. Februar 2009 in Kraft.

(3) Die §§ 1 und 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 49/2011 treten mit 1. Juni 2011 in Kraft.

(4) Die §§ 1 und 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 41/2012 treten mit 1. Juni 2012 in Kraft.

(5) Die §§ 1 und 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 77/2014 treten mit 1. Dezember 2014 in Kraft.

(6) Die §§ 1 und 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 58/2016 treten mit 1. Juli 2016 in Kraft. Die durch diese Verordnung geänderten Planungsvorgaben sind bis spätestens 31. Dezember 2020 umzusetzen.

(7) Die §§ 1 und 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 90/2017 treten mit 1. November 2017 in Kraft.

Stand vor dem 25.02.2020

In Kraft vom 17.10.2017 bis 25.02.2020
(1) Diese Verordnung tritt mit 1§ 3 Sbg. Dezember 2007 in KraftVKG seit 25.02.2020 weggefallen. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 8. November 2004, LGBl Nr 86, mit der ein Teil des Salzburger Krankenanstaltenplans erlassen wird, in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 80/2005 außer Kraft.

(2) § 1 Abs. 1 Z 1 bis 4, 8 und 9 und Abs. 2 sowie § 2 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 1/2009 treten mit 1. Februar 2009 in Kraft.

(3) Die §§ 1 und 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 49/2011 treten mit 1. Juni 2011 in Kraft.

(4) Die §§ 1 und 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 41/2012 treten mit 1. Juni 2012 in Kraft.

(5) Die §§ 1 und 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 77/2014 treten mit 1. Dezember 2014 in Kraft.

(6) Die §§ 1 und 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 58/2016 treten mit 1. Juli 2016 in Kraft. Die durch diese Verordnung geänderten Planungsvorgaben sind bis spätestens 31. Dezember 2020 umzusetzen.

(7) Die §§ 1 und 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 90/2017 treten mit 1. November 2017 in Kraft.

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