Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
In Dienstrechts-Angelegenheiten der §§ 10, 68a und Disziplinarangelegenheiten72 hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Wien durch einen Senat zu erfolgen. In Angelegenheiten der Paragraphen 10,, 68a und 72 hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Wien durch einen Senat zu erfolgen.
In Dienstrechts-Angelegenheiten der §§ 10, 68a und Disziplinarangelegenheiten72 hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Wien durch einen Senat zu erfolgen. In Angelegenheiten der Paragraphen 10,, 68a und 72 hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Wien durch einen Senat zu erfolgen.