§ 218 Oö. GDG 2002

Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2023 bis 31.12.9999

Die §§ 165 bis 177 sowie §§ 182 bis 200 sind nicht anzuwenden.

(Anm: LGBl.Nr. 76/2021, 13/2023)

Stand vor dem 28.02.2023

In Kraft vom 01.08.2021 bis 28.02.2023

Die §§ 165 bis 177 sowie §§ 182 bis 200 sind nicht anzuwenden.

(Anm: LGBl.Nr. 76/2021, 13/2023)

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