Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Auf eine Gewährung von Förderungen aus Fondsmitteln aufgrund dieses Gesetzes besteht kein Rechtsanspruch seit 31.12.2021 weggefallen.
(3) Anlässlich der Gewährung einer Förderung hat sich der Fonds jedenfalls vorzubehalten, dass ein noch nicht zurückbezahlter Kredit nach Kündigung vorzeitig fällig wird, wenn
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(2) Auf eine Gewährung von Förderungen aus Fondsmitteln aufgrund dieses Gesetzes besteht kein Rechtsanspruch seit 31.12.2021 weggefallen.
(3) Anlässlich der Gewährung einer Förderung hat sich der Fonds jedenfalls vorzubehalten, dass ein noch nicht zurückbezahlter Kredit nach Kündigung vorzeitig fällig wird, wenn
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