§ 2 K-V 2010 Gebietliche Sonderregelungen

Kärntner Öffnungszeiten-Verordnung 2010

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.04.2012 bis 31.12.9999

In den Ortschaften Pörtschach am WörtherseeWörther See sowie Velden am WörtherseeWörther See ist in der Zeit vom 1. Maivon Christi Himmelfahrt bis 30einschließlich dem 2. Sonntag im September jeden Jahres der Verkauf von Waren des Touristenbedarfes (das sind Lebensmittel, Sportartikel der in dem betreffenden Gebiet zur Jahreszeit üblichen Sportarten, Bekleidungs-, Foto- und Toilettenartikel, Souvenirs, Devotionalien, Druckerzeugnisse, Schreibwaren und Artikel des Trafiksortiments) von Montag bis Freitag bis 22 Uhr zulässig.

Stand vor dem 29.04.2012

In Kraft vom 29.05.2010 bis 29.04.2012

In den Ortschaften Pörtschach am WörtherseeWörther See sowie Velden am WörtherseeWörther See ist in der Zeit vom 1. Maivon Christi Himmelfahrt bis 30einschließlich dem 2. Sonntag im September jeden Jahres der Verkauf von Waren des Touristenbedarfes (das sind Lebensmittel, Sportartikel der in dem betreffenden Gebiet zur Jahreszeit üblichen Sportarten, Bekleidungs-, Foto- und Toilettenartikel, Souvenirs, Devotionalien, Druckerzeugnisse, Schreibwaren und Artikel des Trafiksortiments) von Montag bis Freitag bis 22 Uhr zulässig.

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