§ 4 K-V 2010 Verkaufstätigkeiten an Sonn- und Feiertagen

Kärntner Öffnungszeiten-Verordnung 2010

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.04.2012 bis 31.12.9999

Vom 1. Mai bis 31. Oktober ist in der Gemeinde HeiligenblutHeilligenblut am Großglockner der Verkauf von Waren des Touristenbedarfestäglichen Bedarfs (das sind Lebensmitteldie im Einzelhandel ortsüblichen Sortimente, Sportartikel der in dem betreffenden Gebiet zur Jahreszeit üblichen Sportarten, Bekleidungs-, Fotowie insbesondere Lebens- und ToilettenartikelFuttermittel, Souvenirs, Devotionalien, Druckerzeugnisse, SchreibwarenSport- und Fotoartikel, Bekleidung, Schuhe, Artikel des Trafiksortimentszur persönlichen Hygiene, Drogeriewaren, Zeitschriften, Schmuck und sonstige Kleinartikel) an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 8 Uhr bis 21 Uhr – längstens jedoch acht Stunden täglich – zulässig.

Stand vor dem 29.04.2012

In Kraft vom 29.05.2010 bis 29.04.2012

Vom 1. Mai bis 31. Oktober ist in der Gemeinde HeiligenblutHeilligenblut am Großglockner der Verkauf von Waren des Touristenbedarfestäglichen Bedarfs (das sind Lebensmitteldie im Einzelhandel ortsüblichen Sortimente, Sportartikel der in dem betreffenden Gebiet zur Jahreszeit üblichen Sportarten, Bekleidungs-, Fotowie insbesondere Lebens- und ToilettenartikelFuttermittel, Souvenirs, Devotionalien, Druckerzeugnisse, SchreibwarenSport- und Fotoartikel, Bekleidung, Schuhe, Artikel des Trafiksortimentszur persönlichen Hygiene, Drogeriewaren, Zeitschriften, Schmuck und sonstige Kleinartikel) an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 8 Uhr bis 21 Uhr – längstens jedoch acht Stunden täglich – zulässig.

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