§ 126a K-LAO (weggefallen)

Kärntner Landarbeitsordnung 1995

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.08.2021 bis 31.12.9999
(1) Werdenden und stillenden Müttern ist zu ermöglichen, sich unter geeigneten Bedingungen hinzulegen und auszuruhen§ 126a K-LAO seit 09.08.2021 weggefallen.

(2) Abs. 1 gilt nicht für die Beschäftigung von werdenden und stillenden Müttern außerhalb von Betriebsgebäuden und sonstigen ortsgebundenen Anlagen.

Stand vor dem 09.08.2021

In Kraft vom 24.11.1995 bis 09.08.2021
(1) Werdenden und stillenden Müttern ist zu ermöglichen, sich unter geeigneten Bedingungen hinzulegen und auszuruhen§ 126a K-LAO seit 09.08.2021 weggefallen.

(2) Abs. 1 gilt nicht für die Beschäftigung von werdenden und stillenden Müttern außerhalb von Betriebsgebäuden und sonstigen ortsgebundenen Anlagen.

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