§ 146 K-LAO (weggefallen)

Kärntner Landarbeitsordnung 1995

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.08.2021 bis 31.12.9999
(1) Die Land- und Forstwirtschaftsinspektion hat der Landesregierung alljährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit und Wahrnehmungen zu erstatten, den diese zu verwerten und in einer zusammenfassenden Darstellung in der “Kärntner Landeszeitung” zu veröffentlichen hat§ 146 K-LAO seit 09.08.2021 weggefallen.

(2) Der veröffentlichte Jahresbericht hat insbesondere folgende Gegenstände zu behandeln:

a)

Gesetze und Verordnungen, welche die Land- und Forstwirtschaftsinspektion zu beachten hat;

b)

Personal der Land- und Forstwirtschaftsinspektion;

c)

Statistik der der Aufsicht unterstellten landwirtschaftlichen Betriebe und Zahl der darin beschäftigten Personen;

d)

Statistik der vorgenommenen Besichtigungen;

e)

Statistik der Übertretungen und der verfügten Zwangsmaßnahmen;

f)

Statistik der Arbeitsunfälle und deren Ursachen;

g)

Statistik der Berufskrankheiten und deren Ursachen.

Stand vor dem 09.08.2021

In Kraft vom 24.11.1995 bis 09.08.2021
(1) Die Land- und Forstwirtschaftsinspektion hat der Landesregierung alljährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit und Wahrnehmungen zu erstatten, den diese zu verwerten und in einer zusammenfassenden Darstellung in der “Kärntner Landeszeitung” zu veröffentlichen hat§ 146 K-LAO seit 09.08.2021 weggefallen.

(2) Der veröffentlichte Jahresbericht hat insbesondere folgende Gegenstände zu behandeln:

a)

Gesetze und Verordnungen, welche die Land- und Forstwirtschaftsinspektion zu beachten hat;

b)

Personal der Land- und Forstwirtschaftsinspektion;

c)

Statistik der der Aufsicht unterstellten landwirtschaftlichen Betriebe und Zahl der darin beschäftigten Personen;

d)

Statistik der vorgenommenen Besichtigungen;

e)

Statistik der Übertretungen und der verfügten Zwangsmaßnahmen;

f)

Statistik der Arbeitsunfälle und deren Ursachen;

g)

Statistik der Berufskrankheiten und deren Ursachen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten