§ 189 K-LAO (weggefallen)

Kärntner Landarbeitsordnung 1995

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.08.2021 bis 31.12.9999
Vor Ablauf des im § 188 Abs. 1 § 189 K-LAObezeichneten Zeitraumes endet die Tätigkeitsdauer des Betriebrates, wenn

1.

der Betrieb dauernd eingestellt wird;

2.

der Betriebsrat dauernd funktionsunfähig wird, insbesondere wenn die Zahl der Mitglieder unter die Hälfte der im § 177 Abs. 1 festgesetzten Mitgliederzahl sinkt;

3.

die Betriebs-(Gruppen)versammlung die Enthebung des Betriebsrates beschließt;

4.

der Betriebsrat seinen Rücktritt beschließt;

5.

die Einigungskommission die Wahl für ungültig erklärt;

6.

die Einigungskommission die Gleichstellung der Arbeitsstätte gemäß §162 Abs. 2 für beendet erklärt.

seit 09.08.2021 weggefallen.

Stand vor dem 09.08.2021

In Kraft vom 24.11.1995 bis 09.08.2021
Vor Ablauf des im § 188 Abs. 1 § 189 K-LAObezeichneten Zeitraumes endet die Tätigkeitsdauer des Betriebrates, wenn

1.

der Betrieb dauernd eingestellt wird;

2.

der Betriebsrat dauernd funktionsunfähig wird, insbesondere wenn die Zahl der Mitglieder unter die Hälfte der im § 177 Abs. 1 festgesetzten Mitgliederzahl sinkt;

3.

die Betriebs-(Gruppen)versammlung die Enthebung des Betriebsrates beschließt;

4.

der Betriebsrat seinen Rücktritt beschließt;

5.

die Einigungskommission die Wahl für ungültig erklärt;

6.

die Einigungskommission die Gleichstellung der Arbeitsstätte gemäß §162 Abs. 2 für beendet erklärt.

seit 09.08.2021 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten