§ 13 L-UIG

Landes-Umweltinformationsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Landesgesetzblatt in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Landes-Umweltinformationsgesetz, LGBl.Nr. 55/1994, in der Fassung LGBl.Nr. 44/1999, außer Kraft.

(3) Art. XVI des Landesverwaltungsgerichts-Anpassungsgesetzes – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 44/2013, tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.

*) Fassung LGBl.Nr. 44/2013

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 14.12.2005 bis 31.12.2013

(1) Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Landesgesetzblatt in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Landes-Umweltinformationsgesetz, LGBl.Nr. 55/1994, in der Fassung LGBl.Nr. 44/1999, außer Kraft.

(3) Art. XVI des Landesverwaltungsgerichts-Anpassungsgesetzes – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 44/2013, tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.

*) Fassung LGBl.Nr. 44/2013

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