§ 1 K-LSchAG (weggefallen)

Kärntner Landes-Schulaufsichtsgesetz 1992 - K-LSchAG

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Dem Kollegium des Landesschulrates gehören an:

1.

der Präsident des Landesschulrates,

2.

weitere Mitglieder mit beschließender Stimme und

3.

Mitglieder mit beratender Stimme.

§ 1 K-LSchAG seit 31.12.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 10.07.1992 bis 31.12.2018
Dem Kollegium des Landesschulrates gehören an:

1.

der Präsident des Landesschulrates,

2.

weitere Mitglieder mit beschließender Stimme und

3.

Mitglieder mit beratender Stimme.

§ 1 K-LSchAG seit 31.12.2018 weggefallen.

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