§ 13 K-LSchAG (weggefallen)

Kärntner Landes-Schulaufsichtsgesetz 1992 - K-LSchAG

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Niemand darf dem Kollegium des Landesschulrates gleichzeitig als Mitglied mit beschließender Stimme und als Mitglied mit beratender Stimme angehören§ 13 K-LSchAG seit 31.12.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.08.2014 bis 31.12.2018
Niemand darf dem Kollegium des Landesschulrates gleichzeitig als Mitglied mit beschließender Stimme und als Mitglied mit beratender Stimme angehören§ 13 K-LSchAG seit 31.12.2018 weggefallen.

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