§ 1 K-GEA (weggefallen)

Geschäftseinteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2018 bis 31.12.9999
Die Aufteilung der Geschäfte des Amtes der Landesregierung auf die Abteilungen wird in der Anlage festgesetzt§ 1 K-GEA seit 30.06.2018 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2018

In Kraft vom 01.07.2015 bis 30.06.2018
Die Aufteilung der Geschäfte des Amtes der Landesregierung auf die Abteilungen wird in der Anlage festgesetzt§ 1 K-GEA seit 30.06.2018 weggefallen.

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