§ 15 W-GSAG (weggefallen)

Wiener Glücksspielautomatenabgabegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999
Der Magistrat kann die Leistung einer Sicherheit in der voraussichtlichen Höhe der Steuerschuld verlangen; er kann die Veranstaltung untersagen, solange die Sicherheit nicht geleistet ist§ 15 W-GSAG (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.2016
Der Magistrat kann die Leistung einer Sicherheit in der voraussichtlichen Höhe der Steuerschuld verlangen; er kann die Veranstaltung untersagen, solange die Sicherheit nicht geleistet ist§ 15 W-GSAG (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen.

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