§ 37a Bgld. BG § 37a

Burgenländisches Bezügegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 27.05.2011 bis 31.12.9999

Folgende Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung sind auf nach dem Eingetragene Partnerschaft-Gesetz eingetragene Partnerinnen und Partner von Mitgliedern der Landesregierung sinngemäß anzuwenden:

Artikel Va entfällt laut LGBl. Nr. 52/1988.

1.

§ 35 Abs. 1 und 3 und § 36 Abs. 2,

2.

§ 16 Abs. 2 bis 4, §§ 17 bis 22 und 26 mit Ausnahme des Abs. 6 Z 3 lit. b und § 28 LBPG 2002 mit den in den §§ 35 bis 37 in der jeweils geltenden Fassung genannten Maßgaben.

Stand vor dem 26.05.2011

In Kraft vom 01.07.1988 bis 26.05.2011

Folgende Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung sind auf nach dem Eingetragene Partnerschaft-Gesetz eingetragene Partnerinnen und Partner von Mitgliedern der Landesregierung sinngemäß anzuwenden:

Artikel Va entfällt laut LGBl. Nr. 52/1988.

1.

§ 35 Abs. 1 und 3 und § 36 Abs. 2,

2.

§ 16 Abs. 2 bis 4, §§ 17 bis 22 und 26 mit Ausnahme des Abs. 6 Z 3 lit. b und § 28 LBPG 2002 mit den in den §§ 35 bis 37 in der jeweils geltenden Fassung genannten Maßgaben.

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