§ 42a Bgld. BG (weggefallen)

Burgenländisches Bezügegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1991 bis 31.12.9999
Bei der Ermittlung der Ruhe- und Versorgungsbezüge, die gemäß den Abschnitten II oder III gebühren, ist von der nach § 17a § 42a ermittelten Bezugshöhe auszugehenBgld. BG (weggefallen) seit 01.01.1991 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.1990

In Kraft vom 17.08.1990 bis 31.12.1990
Bei der Ermittlung der Ruhe- und Versorgungsbezüge, die gemäß den Abschnitten II oder III gebühren, ist von der nach § 17a § 42a ermittelten Bezugshöhe auszugehenBgld. BG (weggefallen) seit 01.01.1991 weggefallen.

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