§ 6 L-GlBG 2005 (weggefallen)

Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2005 - L-GlBG 2005

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2026 bis 31.12.9999
Bei der Einreihung von Verwendungen und Arbeitsplätzen in für den Monatsbezug oder das Monatsentgelt bedeutsame Kategorien wie Entlohnungs§ 6 L-, Verwendungs- und Funktionsgruppen oder Dienstklassen dürfen Kriterien, die zu einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes führen können, für die Beurteilung der Tätigkeit nicht herangezogen werdenGlBG 2005 seit 31.05.2026 weggefallen.

Stand vor dem 31.05.2026

In Kraft vom 12.01.2005 bis 31.05.2026
Bei der Einreihung von Verwendungen und Arbeitsplätzen in für den Monatsbezug oder das Monatsentgelt bedeutsame Kategorien wie Entlohnungs§ 6 L-, Verwendungs- und Funktionsgruppen oder Dienstklassen dürfen Kriterien, die zu einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes führen können, für die Beurteilung der Tätigkeit nicht herangezogen werdenGlBG 2005 seit 31.05.2026 weggefallen.

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