Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Das Weiden im Wald sowie der Auftrieb zur Weide haben unter der Aufsicht einer hierzu geeigneten Person, die mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben muss, zu erfolgen. Die Aufsichtsperson ist der Forsttagsatzungskommission mindestens eine Woche vor der Aufnahme des Weidebetriebes namhaft zu machen.
Das Weiden im Wald sowie der Auftrieb zur Weide haben unter der Aufsicht einer hierzu geeigneten Person, die mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben muss, zu erfolgen. Die Aufsichtsperson ist der Forsttagsatzungskommission mindestens eine Woche vor der Aufnahme des Weidebetriebes namhaft zu machen.