§ 57 VBO 1995

Vertragsbedienstetenordnung 1995

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2015 bis 31.12.9999

§ 112 der Dienstordnung 1994 gilt für den Vertragsbediensteten.entfällt; LGBl. 28/2015 vom 24.7.2015

Stand vor dem 31.07.2015

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.07.2015

§ 112 der Dienstordnung 1994 gilt für den Vertragsbediensteten.entfällt; LGBl. 28/2015 vom 24.7.2015

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