§ 110 T-LWKLAK Inkrafttreten

Landwirtschaftskammer- und Landarbeiterkammergesetz, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.03.2017 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Tiroler Landwirtschaftskammergesetz, LGBl. Nr. 79/1993, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 109/2001, außer Kraft.

Stand vor dem 30.03.2017

In Kraft vom 01.01.2007 bis 30.03.2017

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Tiroler Landwirtschaftskammergesetz, LGBl. Nr. 79/1993, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 109/2001, außer Kraft.

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