§ 11 Bgld. KGG Verweisung auf die Straßenverkehrsordnung 1960

Bgld. Kurzparkzonengebührengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 07.09.2006 bis 31.12.9999

Der Nettoertrag der KurzparkzonengebührSoweit in diesem Gesetz die StVO 1960 zitiert wird, ist für öffentliche Verkehrsflächen der Gemeinde, insbesondere fürdarunter die ErrichtungStraßenverkehrsordnung 1960, den Betrieb und die Erhaltung von öffentlichen Parkplätzen und Parkgaragen oder zur Förderung öffentlicher VerkehrsmittelBGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 99/2005, zu verwendenverstehen.

Stand vor dem 06.09.2006

In Kraft vom 01.07.1992 bis 06.09.2006

Der Nettoertrag der KurzparkzonengebührSoweit in diesem Gesetz die StVO 1960 zitiert wird, ist für öffentliche Verkehrsflächen der Gemeinde, insbesondere fürdarunter die ErrichtungStraßenverkehrsordnung 1960, den Betrieb und die Erhaltung von öffentlichen Parkplätzen und Parkgaragen oder zur Förderung öffentlicher VerkehrsmittelBGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 99/2005, zu verwendenverstehen.

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