§ 12 Oö. KB-DG 2014

Oö. Kinderbetreuungs-Dienstgesetz 2014

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.03.2019 bis 31.12.9999

Soweit in diesem Landesgesetz auf das Schulorganisationsgesetz (SchOG), BGBl. Nr. 242/1962, verwiesen wird, ist es in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 75/2013BGBl. I Nr. 101/2018 anzuwenden. (Anm: LGBl. Nr. 25/2019)

Stand vor dem 14.03.2019

In Kraft vom 01.09.2014 bis 14.03.2019

Soweit in diesem Landesgesetz auf das Schulorganisationsgesetz (SchOG), BGBl. Nr. 242/1962, verwiesen wird, ist es in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 75/2013BGBl. I Nr. 101/2018 anzuwenden. (Anm: LGBl. Nr. 25/2019)

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