Art. 13 Wr. LAO 1990 (weggefallen)

Wiener Landarbeitsordnung 1990

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.11.2022 bis 31.12.9999
Die im Art. XI genannten Bestimmungen werden in folgender Weise wiederverlautbart:

1.

Art. III Abs. 3 der Wiener Landarbeitsordnungsnovelle 1976 als Art. I der Anlage 2;

2.

Art. IV der Wiener Landarbeitsordnungsnovelle 1976 als Art. II der Anlage 2;

3.

Art. II der Wiener Landarbeitsordnungsnovelle 1981 als Art. III der Anlage 2;

4.

Art. II Abs. 4 der Wiener Landarbeitsordnungsnovelle 1976 als Art. IV der Anlage 2;

5.

Art. II Abs. 3 der Wiener Landarbeitsordnungsnovelle 1983 als Art. V der Anlage 2.

13 Wr. LAO 1990 seit 10.11.2022 weggefallen.

Stand vor dem 10.11.2022

In Kraft vom 01.01.2014 bis 10.11.2022
Die im Art. XI genannten Bestimmungen werden in folgender Weise wiederverlautbart:

1.

Art. III Abs. 3 der Wiener Landarbeitsordnungsnovelle 1976 als Art. I der Anlage 2;

2.

Art. IV der Wiener Landarbeitsordnungsnovelle 1976 als Art. II der Anlage 2;

3.

Art. II der Wiener Landarbeitsordnungsnovelle 1981 als Art. III der Anlage 2;

4.

Art. II Abs. 4 der Wiener Landarbeitsordnungsnovelle 1976 als Art. IV der Anlage 2;

5.

Art. II Abs. 3 der Wiener Landarbeitsordnungsnovelle 1983 als Art. V der Anlage 2.

13 Wr. LAO 1990 seit 10.11.2022 weggefallen.

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