§ 1 T-ZS (weggefallen)

Zukunftsstiftung, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.08.2020 bis 31.12.9999
(1) Im Interesse der Stärkung der Position Tirols im internationalen Wettbewerb wird ein Fonds mit der Bezeichnung „Tiroler Zukunftsstiftung“ gebildet§ 1 T-ZS seit 14.08.2020 weggefallen. Mit den Mitteln des Fonds sollen im Einklang mit ökologischen Interessen die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Tirol erhöht und die regionalen und sektoralen Strukturen verstärkt werden, um nachhaltig bestehende Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen.

(2) Die Tiroler Zukunftsstiftung besitzt Rechtspersönlichkeit. Sie hat ihren Sitz in Innsbruck.

(3) Die Aufgaben der Tiroler Zukunftsstiftung sind:

a)

die Initiierung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und die Vernetzung von Wirtschaft, Wissenschaft und anerkannten Institutionen insbesondere in Form von Clustern,

b)

die Stärkung und Vermarktung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes Tirol (Standortpositionierung),

c)

die Unterstützung von Unternehmen und Einrichtungen für Betriebsansiedlungen bzw. Betriebserweiterungen in Tirol in standortrelevanten Fragen,

d)

die Gewährung von Förderungen für Maßnahmen nach lit. a, b und c,

e)

die Beratung und die Vorbereitung der Abwicklung für Förderungsmaßnahmen im Bereich der Wirtschaftsförderung des Landes, sowie die laufende Begleitung der Förderungsmaßnahmen,

f)

die Unterstützung bei der Anbahnung und Ausarbeitung von Anträgen zu Bundesforschungsprogrammen und EU-Forschungs- und Technologieprogrammen sowie die Hilfestellung und Begleitung in der Durchführungsphase,

g)

die Qualifizierung, Unterstützung und Förderung von Gründungsinteressenten in der Vorbereitungsphase.

(4) Die Landesregierung hat Richtlinien für die Beratungs- und Vorbereitungstätigkeiten nach Abs. 3 lit. e sowie für die Leistungen nach Abs. 3 lit. f zu erlassen.

Stand vor dem 14.08.2020

In Kraft vom 01.01.2011 bis 14.08.2020
(1) Im Interesse der Stärkung der Position Tirols im internationalen Wettbewerb wird ein Fonds mit der Bezeichnung „Tiroler Zukunftsstiftung“ gebildet§ 1 T-ZS seit 14.08.2020 weggefallen. Mit den Mitteln des Fonds sollen im Einklang mit ökologischen Interessen die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Tirol erhöht und die regionalen und sektoralen Strukturen verstärkt werden, um nachhaltig bestehende Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen.

(2) Die Tiroler Zukunftsstiftung besitzt Rechtspersönlichkeit. Sie hat ihren Sitz in Innsbruck.

(3) Die Aufgaben der Tiroler Zukunftsstiftung sind:

a)

die Initiierung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und die Vernetzung von Wirtschaft, Wissenschaft und anerkannten Institutionen insbesondere in Form von Clustern,

b)

die Stärkung und Vermarktung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes Tirol (Standortpositionierung),

c)

die Unterstützung von Unternehmen und Einrichtungen für Betriebsansiedlungen bzw. Betriebserweiterungen in Tirol in standortrelevanten Fragen,

d)

die Gewährung von Förderungen für Maßnahmen nach lit. a, b und c,

e)

die Beratung und die Vorbereitung der Abwicklung für Förderungsmaßnahmen im Bereich der Wirtschaftsförderung des Landes, sowie die laufende Begleitung der Förderungsmaßnahmen,

f)

die Unterstützung bei der Anbahnung und Ausarbeitung von Anträgen zu Bundesforschungsprogrammen und EU-Forschungs- und Technologieprogrammen sowie die Hilfestellung und Begleitung in der Durchführungsphase,

g)

die Qualifizierung, Unterstützung und Förderung von Gründungsinteressenten in der Vorbereitungsphase.

(4) Die Landesregierung hat Richtlinien für die Beratungs- und Vorbereitungstätigkeiten nach Abs. 3 lit. e sowie für die Leistungen nach Abs. 3 lit. f zu erlassen.

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